Die Wahrheit über Abchasien


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"Was man mit Gewalt gewinnt, kann man nur mit Gewalt behalten" Mahatma Gandhi (1869-1948)

 
Abchasien, autonome Republik innerhalb Georgiens.

Das im Süden des Kaukasus an das Schwarze Meer grenzende Gebiet, welcher schon immer zu Georgien gehörte, ging aus der 1921 gegründeten Abchasischen Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik hervor. Es umfasst eine Fläche von 8 600 Quadratkilometern.

Die Abchasen, die sich selbst Apsua nennen, sind mehrheitlich sunnitische Moslems. Eine Minderheit bekennt sich zum orthodoxen Christentum. Als kaukasisches Volk gehören sie zur abchasisch-adygeischen Sprachgruppe. Die abchasische Schrift wurde ab 1932 auf der Basis des Lateinischen, ab 1938 des Georgischen und ab 1954 des Russischen geschrieben.

Im 8. Jahrh. (746) entstand als Feudalstaat das Abchasische Fürstentum, zu dem auch Westgeorgien gehörte, und das sich im 10. Jahrh. mit Kachetien und Tao-Klardschetien zu einem georgischen Königreich (Imereti) vereinte. Im 15. Jahrh. zerfiel das georgische Königreich. Das Abchasische Fürstentum wurde wieder selbständig.

Im Jahre 1783 schloss Ostgeorgien (Kartlien-Kachetien) einen Schutzvertrag (Traktat von Georgiewsk) mit Russland ab. 1801 wurde Kartlien-Kachetien trotz des bestehenden Vertrags per Dekret des russischen Zaren Alexander des I. annektiert und sein Königshaus entthront. Die Regionen im Westen des Landes blieben noch ein Jahrzehnt lang staatlich unabhängig. Erst 1810 eroberte Russland das georgische Königreich Imeretien. Russland brauchte weitere 54 Jahre, um die vollständige Kontrolle über Westgeorgien zu gewinnen. Die Region Gurien wurde 1828 abgeschafft, Mingrelien 1857. Die Region Swanetien wurde zwischen 1857 und 1859 annektiert, das Fürstentum Abchasien 1864.

Nach dem butigen Einmarsch der Roten Armee 1921 in Tiflis bekam Abchasien einen autonomen Status innerhalb Georgiens. Nach den georgischen Aufständen gegen die Sowjetmacht 1924 trennte Moskau Abchasien von Tiflis und wertete seinen Status auf. Von 1925 bis 1931 gab es eine Abchasische Sozialistische Sowjetrepublik, die zu der UdSSR gehörte. 1931 wurde der Status erneut herabgestuft zur Abchasischen Autonomen Republik innerhalb Georgiens.

In Abchasien (im Nordwesten Georgiens) lebten 1990 rund 530.000 Menschen, darunter 240.000 Georgier (46%), 90.000 Abchasen (18%), Armenier (14,5%), Russen (14%) sowie Griechen, Ukrainer, Juden und Kabardinier. Die Abchasen ließen sich von Moskau stets leicht gegen georgische Unbotmäßigkeiten instrumentalisieren. Als die georgische Verfassung von 1978 aufgehoben wurde und die Verfassung der Demokratischen Republik Georgien von 1918 wieder in Kraft trat, fühlten sich die Abchasen kulturell diskriminiert, forderten die Sezession von Georgien und den Anschluß an die Russische Föderation (RSFSR). Zwar gab Georgien diesen Forderungen nicht nach, doch gewährte man ihnen eine Reihe von Konzessionen.

Fast alle Führungsposten in Partei und Regierung sowie den kulturellen Einrichtungen der autonomen Republik wurden durch die Minderheit der Abchasen (knapp 17%) besetzt. Der georgischen Mehrheit (47%) erschien das Leben in Abchasien zunehmend unerträglich.

Während sich in Tbilisi die georgischen Nationalisten um Gamsahurdia sammelten und die Trennung Georgiens von der UdSSR forderten, entstand zur Zeit der Perestrojka Gorbatschows (1985-1991) auch in Abchasien eine nationalistische Volksfront ("Aidgylara"/Volksforum), die die Sezession Abchasiens von Georgien anstrebte.

Im Frühjahr 1989 begannen Demonstrationen der Abchasen, die im Rahmen eines unabhängigen Georgien den angeblichen Verlust ihrer nationalen Identität fürchteten. Die Zusammenstöße zwischen Abchasen und Georgiern im Sommer 1989 in Abchasien forderten Todesopfer und zahlreiche Verletzte. Die Vorgänge in Abchasien lösten auch die Massendemonstrationen Georgier in Tbilisi aus, die von den sowjetischen Sicherheitskräften brutal ( z.B. am 09.04.89 durch Giftgaseinsatz) beendet wurden. Es folgte ein Appell des abchasischen Parteichefs Boris Adleiba und des abchasischen Volksdeputierten der UdSSR, Wladislaw Ardsinba (Direktor des abchasischen Instituts für Sprache, Literatur und Geschichte), an Gorbatschow, Abchasien den Status einer unabhängigen Republik innerhalb der UdSSR zu gewähren. Die Vermutung lag nahe, daß Moskau die Agitation der Abchasen ermutigte und sie als Instrument gegen die georgischen "Nationalisten" um Gamsahurdia einsetzte.

Am 25. August 1990 erklärte der Oberste Sowjet der Abchasischen ASSR widerrechtlich die staatliche Souveränität der Abchasischen Sozialistischen Sowjetrepublik und legte die abchasische Position zum Abschluß eines Unionsvertrages fest. An der Sitzung nahmen nur 72 der 140 Abgeordneten teil. Zwei Tage später erklärte der Oberste Sowjet Georgiens die abchasische Deklaration für ungültig. Die Abchasen boykottierten (ebenso wie die Südosseten) erfolglos die georgischen Wahlen vom Oktober 1990. Sie beteiligten sich am Referendum Gorbatschows im März 1991, nicht aber an der Abstimmung über die Unabhängigkeit Georgiens. Während die Kommunistische Partei Georgiens im Dezember 1990 die Beziehungen zu Moskau abbrach, festigte die abchasische KP-Führung ihre Bindungen zur KPdSU. Sie unterstützte auch den Moskauer Putschversuch im August 1991. Der Vorsitzende des Obersten Sowjets Abchasiens, Wladislaw Ardsinba, war auch bereit, den Unionsvertrag Gorbatschows zur Erhaltung der UDSSR zu unterzeichnen.

Nach dem gescheiterten Moskauer Putschversuch entspannten sich vorübergehend die abchasisch-georgischen Beziehungen. Es kam zu einem Kompromiß bezüglich der Wahlen für das abchasische Parlament am 22. September 1991. Die 65 Sitze im neuen Parlament wurden im voraus festgelegt: 28 Sitze für die Abchasen, 26 für die Georgier und 11 für andere Nationalitäten. Die für die Georgier bestimmten Mandate gewannen die Anhänger des "Runden Tisches" von Gamsahurdia. Moskau und Tbilisi stellten fest, daß es sich in Abchasien nicht um einen ethnischen Konflikt, sondern um einen Machtkampf zwischen lokalen Eliten handelte. Während am Ende des Machtkampfes in Tbilisi um die Jahreswende 1991/92 Präsident Gamsahurdia gestürzt wurde, geriet Abchasien in eine Parlamentskrise, die schließlich zu einem bewaffneten Konflikt führte.

Die georgische Fraktion (Gamsahurdisten) boykottierten die Parlamentssitzungen. Tbilisi forderte Neuwahlen in Abchasien, die nicht mehr von ethnischen Kriterien bestimmt werden sollten. Weitere Streitpunkte waren: die Umbenennung der autonomen Republik, das Wüten der "Abchasischen Armee" in Suchumi und die Übergabe des russischen Marinehafens Otschamtschira an der abchasischen Schwarzmeerküste an Tbilisi.

Das abchasische Parlament spaltete sich in drei Fraktionen. Die eine Richtung plädierte für die staatliche Unabhändigkeit, die andere für ein Bündnis mit den Gamsahurdisten in Westgeorgien, um die neuen Machthaber um Schewardnadse in Tbilisi zu stürzen. Eine dritte Richtung blieb der neuen Führung Georgiens treu.

Das Verhältnis zwischen Abchasien und Georgien wurde in der Periode 1989-1992 durch externe Faktoren kompliziert. In Moskau tobte der Machtkampf Gorbatschow-Jelzin, aus dem zwar Jelzin als Sieger hervorging, jedoch auf Kosten der untergegangenen UdSSR. Gleichzeitig bildeten sich unter den Völkern des Nordkaukasus - oft kurzlebige - Allianzen mit dem Ziel, größere Autonomie zu erlangen. Als Modell galt die Nordkaukasische (Berg-)Republik von 1921-1924. Als Alternative schlug der georgische Präsident Gamsahurdia die Schaffung einer "Kaukasischen Gemeinschaft" der Bergvölker unter georgischer Führung vor, die vor allem vom tschetschenischen Präsidenten Dudajew unterstützt wurde.

Das persönliche Bündnis Gamsahurdia-Dudajew hatte mehrere Gründe: Vor allem waren da die Osseten als gemeinsamer "Feind" der Georgier sowie der Tschetschenen und Inguschen. Außerdem lehnten beide den neuen Unionsvertrag Gorbatschows ab, fühlten sich aber auch von Jelzin betrogen, nachdem sie ihn im Machtkampf gegen Gorbatschow unterstützt hatten. Im Mittelpunkt des ersten Kongresses der Bergvölker des Kaukasus im August 1989 stand die Forderung, den Status der kaukasischen Verwaltungseinheiten auf die Ebene von Unionsrepubliken zu heben und eine separate Kaukasische Föderale Republik zu gründen. Nur die Abchasen stellten sich auf die Seite Moskaus. Als sie jedoch Ende 1991 merkten, daß sie in ihrem Kampf gegen Georgien keine Unterstützung seitens Moskau erwarten konnten, änderten sie ihre Haltung.

Auf dem dritten Kongreß der Bergvölker des Kaukasus im November 1991 in Suchumi traten auch die Abchasen für die Schaffung einer Kaukasischen Föderation ein. Auf diesem Kongreß wurde auch die Gründung der Konföderation der Bergvölker des Kaukasus sowie die Aufstellung von bewaffneten Einheiten beschlossen.

Der sogenannte abchasisch-georgische Krieg begann im Sommer 1992, nachdem der Oberste Sowjet Abchasiens am 23. Juli 1992 die Verfassung der abchasischen sozialistischen Sowjetrepublik von 1925 an die Stelle der georgischen Verfassung von 1918 gesetzt und damit die Unabhängigkeit Abchasiens erklärt hatte. Eine Gegenerklärung Georgiens über die Ungültigkeit der abchasischen Beschlüsse folgte am 25. Juli. Noch im Juni 1992 schufen die Abchasen ein Komitee zur Nationalen Rettung. Es bahnte sich ein Bündnis zwischen den Abchasen und dem abgesetzten georgischen Präsidenten Gamsahurdia an mit dem Ziel, die georgischen Wahlen zur Legitimierung der Macht Schewardnadses zu verhindern. Die georgische Bevölkerung in Abchasien war zwischen den Anhängern Schewardnadses und Gamsahurdias gespalten.

Am 14. August 1992 besetzte die georgische Nationalgarde Kitowanis (damaliger Befehlshaber der georgischen Armee) die westgeorgische Stadt Sugdidi und am 18. August die abchasische Hauptstadt Suchumi.

Der abchasische Parlamentspräsident Ardsinba und seine Parlamentsfraktion setzten sich in die Stadt Gudauta (Hochburg der Ardsinba-Anhänger) ab. Die Kämpfe zwischen den abchasischen Milizen und der georgischen Nationalgarde verursachten Flüchtligsströme von Armeniern, Russen und Georgiern aus Abchasien. Ardsinba ersuchte die Konföderation der Bergvölker des Kaukasus um Hilfe. Etwa 2.000 nordkaukasische Söldner sowie Südosseten, abchasische Kosaken und Abchasen aus der Türkei und den Nahostländern (wo ca. 500.000 Abchasen leben) stellten sich als Kämpfer auf die Seite der Abchasen. Damit hatte sich die militärische Lage zugunsten der Abchasen verändert.

In dieser Situation trafen sich Jelzin, Schewardnadse und Ardsinba in Moskau und unterzeichneten am 3. September 1992 eine Vereinbarung, die die territoriale Integrität Georgiens garantierte, einen Waffenstillstand und die Einsetzung einer Kontrollkommission sowie Neuwahlen in Abchasien vorsah. Der künftige Status Abchasiens wurde dabei ausgeklammert. Durch diese Vereinbarung hat sich Moskau eine Schlüsselrolle im abchasisch-georgischen Konflikt gesichert. Es ging dabei jedoch nicht mehr um einen ethnischen Konflikt, sondern um die Staatlichkeit Georgiens.

Es zeigte sich, daß für Moskau die Kontrolle Georgiens, vor allem aber der Region Abchasien an der Schwarzmeerküste, wirtschaftliche und strategische Bedeutung hat. Georgien war jedoch nach wie vor weder bereit, der GUS beizutreten noch die Stationierung russischer Truppen in Georgien zuzulassen. Die Folge war die Fortsetzung des Krieges ab Oktober 1992. Auf abchasischer Seite kämpften nunmehr nicht nur die Freiwilligen der Nordkaukasus-Völker, sondern auch Eliteeinheiten der russischen Armee. Moskau stellte den abchasischen Milizen auch schwere Waffen zur Verfügung und schickte Kriegsschiffe der Schwarzmeerflotte in die georgischen Küstengewässer. Die russisch-georgischen Spannungen nahmen zu. Von einer neutralen russischen Friedensmission im Sinne der geschlossenen Vereinbarung konnte keine Rede mehr sein.

Es wurde immer deutlicher, dass Moskau die ethnischen Spannungen dazu benutzte, die Ereignisse im Süden der russischen Grenze zu steuern. Die Stellungnahmen des russischen Parlamentsvorsitzenden Chasbulatow und des Verteidigungsministers Gratschow ließen den Schluß zu, daß das mehrheitlich konservative Parlament und das russische Militär die abchasische Seite unterstützten. Sie erklärten Abchasien zur "Schutzzone".

Unter diesen "geschützten" Bedingungen fiel es dem abchasischen Parlamentsvorsitzenden Wladislaw Ardsinba leicht, 1992/93 eine separatistische Bewegung, gestützt auf die abchasischen Klans in Gudauta und Otschamtschira, aufzubauen.

Im Juni 1993 forderte Moskau Georgien erstmals öffentlich auf, Abchasien im Rahmen eines föderalen Systems eine "wirkliche" Autonomie zu gewähren.
Die direkte und indirekte Intervention Moskaus auf der Seite der Abchasen führte dazu, daß die abchasischen Milizen bis zum Sommer 1993 ganz Abchasien - mit Ausnahme der Hauptstadt Suchumi - kontrollierten. Angesichts der erniedrigenden Niederlagen sah sich Schewardnadse gezwungen, einen neuen russischen Konfliktregelungsplan zu akzeptieren. Das am 27. Juli 1993 in Sotschi unter starkem Druck Rußlands unterzeichnete neue Waffenstillstandsabkommen zwischen Georgien, Abchasien und Rußland sah u.a. den Rückzug der georgischen Truppen aus Abchasien, die Rückkehr des abchasischen Parlaments nach Suchumi sowie die Einbeziehung von UNO-Beobachtern vor.

Nachdem die georgischen Truppen ihre schweren Waffen und Raketen, den Vereinbarungen entsprechend, den russischen "Friedenstruppen" abgeliefert hatten, brachen die Abchasen am 16. September das Waffenstillstandsabkommen und eroberten mit militärischer Gewalt Suchumi. Die letzten georgischen Truppen verließen am 30. September 1993 Abchasien, gefolgt von rund 250.000 georgischen Flüchtlingen sowie Tausenden von Armeniern und Griechen. Die progeorgische abchasische Regierung verlegte ihren Sitz von Suchumi nach Tiflis.

Damit hatte sich die Bevölkerung Abchasiens innerhalb weniger Wochen um die Hälfte verringert. Es war allerdings nicht das abchasische Volk, das diesen Kampf geführt hatte, vielmehr waren es die mit Ardsinba verbündeten Klans im Norden Abchasiens. Realistisch gesehen, hätten die 90.000 Abchasen ohne die Hilfe Moskaus die 230.000 Georgier Abchasiens nicht besiegen können. Damit hat Georgien nach Südossetien de facto auch Abchasien verloren. Daran ändert sich auch nichts, wenn Moskau und das internationale Völkerrecht die territoriale Integrität Georgiens formell anerkennen.

Eine De-jure-Abspaltung Abchasiens von Georgien kann sich Moskau vorerst nicht leisten, weil dies ein Präzedenzfall für Rußland werden könnte. So könnten z.B. die nordkaukasischen Völker versuchen, wie das Beispiel Tschetschenien zeigt, ihre Abspaltung von Rußland mit Waffengewalt durchzusetzen.

Die Fälle Abchasien und Südossetien zeigen anschaulich, wie Moskaus Politik gegenüber dem "nahen Ausland" ausformuliert und gehandhabt wurde. Nachdem bis Ende 1993 nach Südossetien auch Abchasien unter die Kontrolle der russischen "Friedenstruppen" gebracht worden war, ging es Moskau nur noch darum, Schewardnadse, dessen Lage im Kampf gegen die Gamsahurdisten in Westgeorgien aussichtslos schien, zu "retten" und an der Macht zu halten. Der Preis dafür war der georgische Beitritt zur GUS und die langfristige Stationierung der russischen Armee in Georgien.

Angesichts der Zweifel an der Bereitschaft und Fähigkeit Rußlands, innerhalb der Grenzen der früheren UdSSR als "Vermittler" oder "Friedensstifter" tätig zu werden, muß das bisherige UNO-Engagement in Abchasien eher unbefriedigend erscheinen. Georgien bemühte sich erfolglos um die Unterstützung der UNO und der KSZE/OSZE bei der Auseinandersetzung mit den abchasischen Separatisten.

Georgien hat in den Augen westlicher Politiker eine geringere strategische Bedeutung als Rußland. Es kann demnach in die neu aufgelegte russische Einflußsphäre entlassen werden. Aus den Georgien-Beiträgen westlicher Medien war der Vorwurf an Georgien herauszuhören, den "unterdrückten" Abchasen nicht die Unabhängigkeit gewähren zu wollen. Auf diese Weise wurde Rußland die rasche Rückkehr in die Region erleichtert. Im Westen wurde allzu leichtfertig übersehen, daß die Verletzung der Unversehrheit der territorialen Grenzen eines OSZE-Staates (Georgien) durch eine nationale Minderheit (Abchasen) mit tatkräftiger Unterstützung eines anderen OSZE-Mitgliedstaates (Rußland) einen Präzedenzfall darstellt, der nicht nur die Staatlichkeit Georgiens auf dem Territorium der untergegangenen UdSSR gefährdet.

Die internationale Staatengemeinschaft trat im Abchasien-Konflikt erstmals im Herbst 1992 in Erscheinung. In Artikel 12 der Moskauer Vereinbarung vom 3. September 1992 zwischen Georgien, Abchasien und Rußland hieß es: "Die Seiten bitten die UNO und die KSZE um Unterstützung für die oben dargelegten Regelungsgrundsätze und für deren Realisierung einschließlich der Entsendung von Beobachtern und einer Mission für die Feststellung der Fakten" (ITAR-TASS, 4.9.1992). Vier Wochen später beklagte sich Georgien in einem Appell an UNO, KSZE und NATO über das Eindringen militärischer Einheiten von russischem Territorium aus nach Abchasien. Gleichzeitig bat Tbilisi den UN-Generalsekretär um die Einberufung einer Sitzung des Sicherheitsrats über die Lage in Georgien.

Beim Besuch der (ersten) UN-Beobachtergruppe in Abchasien im Oktober 1992 wurde mitgeteilt, daß der Einsatz von UN-Blauhelmen in Abchasien nicht in Frage komme. Statt dessen wolle man ständige Beobachter entsenden. Angesichts der bedrohlichen Situation in Abchasien bat Schewardnadse im Januar 1993 die UNO erneut offiziell um die dringende Entsendung einer UNO-Friedenstruppe, da die im September 1992 geschlossene Vereinbarung praktisch außer Kraft sei. Statt einer Friedenstruppe kam im April 1993 eine zweite UN-Beobachtergruppe nach Abchasien, die Gudauta und Otschamtschira besuchte.

Erst ein Jahr später, Anfang Juli 1993, beschloß der UN-Sicherheitsrat, 50 Militärbeobachter nach Georgien zu entsenden. Voraussetzung dafür war der Abschluß eines Waffenstillstandsabkommens. Außerdem soll die UNO vorgeschlagen haben, daß nach dem Abzug der georgischen Truppen UN-Blauhelme den Waffenstillstand in Suchumi sichern sollen (FAZ, 26.7.93). Herausgekommen ist lediglich nach dem am 27. Juli 1993 unterzeichneten Waffenstillstandsabkommen eine UNO-Zusage, die Zahl der UN-Beobachter von 50 auf 100 bis 150 zu erhöhen. Die Entflechtung der abchasischen und georgischen Truppen im August 1993 in Suchumi fand tatsächlich in Anwesenheit einiger UN-Beobachter statt.

Die Abchasen weigerten sich, an der UN-Konferenz über eine politische Lösung des Konflikts am 10. September 1993 in Genf teilzunehmen, die aufgrund der Resolution Nr. 858 des UN-Sicherheitsrates vom 24. August 1993 stattfinden sollte. Statt dessen starteten sie unter Verletzung des Waffenstillstandsabkommens am 16. September eine militärische Offensive gegen Suchumi.

Rußland verletzte ebenfalls die Waffenstillstandsvereinbarung, da es seinen Verpflichtungen als Garantiemacht des Waffenstillstands nicht nachkam.

Der dramatische Hilferuf Schewardnadses an den UN-Generalsekretär blieb ungehört. Der UNO blieb nur noch die Aufgabe, die humanitäre Hilfe für die mehr als 250.000 Flüchtlinge aus Abchasien zu organisieren. Die Politik des abchasischen Separatistenführers Ardsinba, nur den nicht-georgischen Flüchtlingen, vor allem Russen, die Rückkehr nach Abchasien zu erlauben, wurde hingenommen. In den Häusern der vertriebenen Georgier ließ Ardsinba Kosaken, Tschetschenen und Tscherkessen ansiedeln. Alle Georgier, die sich diesem widersetzten, wurde auf brutalste Art und Weise ermordet.

Im Jahre 1994 handelte die UNO durchweg im Sinne der russischen Abchasien-Politik. Am 4. April 1994 wurde in Moskau unter der Schirmherrschaft Rußlands, der UNO und der KSZE zwischen Georgien und Abchasien ein Abkommen unterzeichnet, das einen Waffenstillstand, die Rückkehr der rund 250.000 Flüchtlinge und die Entsendung einer 2.500 Mann starken UNO-Friedenstruppe nach Abchasien vorsah. Es erlaubte Abchasien, sich eine eigene Verfassung und Gesetzgebung sowie Hymne und Staatsflagge zuzulegen. Die Oberhoheit Georgiens über Abchasien fand in dem Abkommen keine Erwähnung. Die Abchasen werteten dies als ersten Schritt in Richtung internationale Anerkennung und Unabhängigkeit. UN-Generalsekretär Boutros Ghali erklärte in Moskau, daß die UNO die von Rußland immer wieder verlangte Hegemonie über sein früheres Territorium nicht akzeptiert, wohl aber eine russische Mitwirkung an der Friedensoperation, wobei diese eine Minderheitsbeteiligung bleiben soll (NZZ, 7.4.94). Drei Monate später akzeptierte die UNO die russische Hegemonie über sein früheres Territorium.

Am 14. Mai 1994 unterzeichneten Abchasien und Georgien in Moskau unter der Schirmherrschaft Rußlands ein weiteres Abkommen über die Entsendung einer 2.500 Mann starken GUS-Friedenstruppe, die in Wirklichkeit aus drei Bataillonen der russischen Armee bestand. Sie wurden ab Juni 1994 in einer 12-km-Sicherheitszone am Fluß Inguri an der abchasisch-georgischen Grenze sowie in Kodori Gorge stationiert, u.a. mit der Aufgabe, die Rückkehr der georgischen Flüchtlinge in den abchasischen Bezirk Gali zu ermöglichen. Dem georgischen Wunsch, die Friedenstruppe zur Sicherung der Rückkehr der Flüchtlinge in ganz Abchasien zu verteilen, wurde nicht entsprochen.

Die anderen GUS-Staaten lehnten eine Beteiligung an der "Friedensmission" ab. Nur Tadschikistan und Armenien boten die Entsendung jeweils einer Kompanie, Kasachstan und Kirgistan von einigen Beobachtern an. Die GUS-Peacekeeping-Truppe (insgesamt 3.000 Mann), ausgerüstet mit schwerer Artillerie (122 mm) und Panzern (T-72), richtete zunächst unter dem Kommando des Generalmajors Wasilij Jakuschew drei Stützpunkte und 12 Beobachterposten entlang des Inguri-Flusses ein. Die Kosten der Operation wurden mit 10 bis 11 Mrd. Rubel veranschlagt, die zum Großteil von der UNO finanziert werden sollten (Isvestija, 23.6.94).

Der UN-Sicherheitsrat billigte am 1. Juli 1994 nachträglich das russische Vorgehen in Abchasien, nachdem Moskau mit der Blockade der US-Resolution über Haiti gedroht hatte. Nur Tschechien äußerte Bedenken. Außerdem beschloß der Sicherheitsrat, das Mandat der UN-Beobachtermission in Georgien (UNOMIG) bis 21. Juli 1994 zu verlängern.

Statt der genehmigten 55 Beobachter waren in dieser Zeit in Georgien kaum 40 im Einsatz. Im übrigen sah die UN-Resolution Nr. 937 die Zusammenarbeit der UN-Beobachter mit der russischen Friedenstruppe vor.

Die US-Botschafterin bei der UNO, Madeleine Albright, stellte bei ihrer Kaukasus-Reise fest, daß sich die russische Friedenstruppe neutral verhält (ÖMZ, Nr.6/94). Das Mandat der UNOMIG wurde ab 1. September 1994 um weitere sechs Monate verlängert.

Derart abgesichert, fiel es den Abchasen leicht, weitere Tatsachen der Separation von Georgien zu schaffen, bevor überhaupt eine politische Lösung des Konfliktes in Angriff genommen werden konnte. Sowohl der damalige Kommandeur der russischen Friedenstruppe, General Jakuschew, als auch der selbsternannte Abchasen-Führer Ardsinba erklärten in Interviews, dass Abchasien schon immer Teil Russlands gewesen sei (russische Zeitung "Pravda", vom 21.10. und vom 2.11.94).

Am 17. August 1994 unterzeichnete Abchasien in Kasan (zur Russischen Föderation gehörenders Gebiet) einen Freundschaftsvertrag mit Tatarstan, der von Moskau nicht für ungültig erklärt wurde. Im Rahmen dieses Freundschaftsvertrages soll Tatarstan 1995 an Abchasien Waffen geliefert haben. Im Mai 1995 folgte die Unterzeichnung eines ähnlichen Freundschaftsvertrages zwischen Abchasien und der Republik Kabardino-Balkarien der Russischen Föderation.

Abchasien war ein bevorzugtes Feriengebiet der UdSSR. Allein das Politbüro der KPdSU besaß 5% der abchasischen Schwarzmeerküste, die heute weiterhin von Moskau als russisches Eigentum beansprucht wird. So war es nicht verwunderlich, dass Russland und die Abchasen kein großes Interesse daran hatten, die Rückkehr der 250.000 georgischen Flüchtlinge, wie von der UNO gefordert, zu ermöglichen. Bis Ende 1994 durften gerade 40 Familien (200 Personen) in den Bezirk Gali zurückkehren. Das Schicksal der georgischen Flüchtlinge ist bis heute ungewiß. Weder die UNO, unter deren Ägide eine grundsätzliche Einigung über die Repatriierung der Flüchtlinge erzielt worden war, noch Rußland scheinen es mit den übernommenen Verpflichtungen in dieser Frage ernstzunehmen (NZZ, 17.1.1995).

Die Haltung der russischen "Friedenstruppe" und der UNOMIG ließ sich damit mit der Nichteinhaltung des Mandats der UNPROFOR in der serbisch besetzten Krajina auf kroatischem Territorium in bezug auf die Rückkehr von Flüchtlingen vergleichen.

Als weiteren Schritt verabschiedeten die Abchasen am 26. November 1994 eine neue Verfassung, die ein Präsidialsystem vorsieht und die Republik Abchasien zum souveränen Staat proklamiert. Zum ersten Präsidenten der Republik wurde Wladislaw Ardsinba gewählt. Rußland erkannte offiziell die Souveränitätserklärung Abchasiens nicht an. Georgien weigerte sich, mit einer abchasischen Delegation, die einen unabhängigen Staat vertritt - zunächst im Rahmen der UNO -, zu verhandeln. Moskau verlängerte die Stationierung der russischen Friedenstruppe in Abchasien bis zum 15. Mai 1995 und begann am 11. Dezember 1994 den Krieg in Tschetschenien. Das sog. "abchasische Bataillon" (260 Mann) der Konföderation der Bergvölker des Kaukasus unter der Führung des tsch-tschenischen Kommandeurs Schamil Bassajew kehrte schon im August 1994 aus Abchasien nach Tschetschenien zurück. Im Januar 1995 erklärte der Führer der georgischen Nationalgarde, Tengis Kitowani, wenn Rußland sich in Tschetschenien eine Invasion leisten dürfe, dann dürfe auch Georgien die abchasische Region zurückerobern, und setzte seine Truppen in Richtung Abchasien in Marsch.

Dem anschließend verhafteten Kitowani wurden Verbindungen zum tschetschenischen Präsidenten Dudajew vorgeworfen, während der georgische Präsident die russische Invasion in Tschetschenien begrüßte und rechtfertigte. Das pro-georgische Exilparlament Abchasiens unter Vorsitz von Tamas Nadareischwili sowie die Exilregierung von Surab Erkwania nahmen im Januar 1995 ihre Arbeit in Tbilisi auf. In einer Resolution des georgischen Parlaments vom Februar 1995 wurde das abchasische Exilparlament als einzige legitime Macht Abchasiens anerkannt. Der Vorsitzende des abchasischen Exilparlaments, Nadareischwili, erklärte:

"Um die territoriale Integrität Georgiens zu wahren, sind wir bereit, wie Rußland in Tschetschenien vorzugehen" (INTERFAX, 2.2.95).

Im März 1995 drangen etwa 600 abchasische Milizen in Gali ein und richteten dort in Anwesenheit der untätigen UN-Militärbeobachter und der russischen Friedenstruppe ein Massaker an Georgiern an. Die russische Friedenstruppe stellte den abchasischen Milizen sogar Transportfahrzeuge und Treibstoff zur Verfügung. Weder die russische Friedenstruppe noch die UNOMIG konnten eine plausible Erklärung für ihre passive Haltung abgeben. Das Projekt der Rückführung der Flüchtlinge kam nach dem Massaker erst recht zum Stillstand. Auch auf dem GUS-Gipfel am 26. Mai 1995 weigerte sich Moskau, seine Friedenstruppe in Abchasien mit "Polizeifunktionen" auszustatten. Georgien verlangte zudem den Abzug der armenischen Kompanie der Friedenstruppe, der Raubzüge unter der georgischen Zivilbevölkerung vorgeworfen wurden. Trotzdem wurde das Mandat der russischen Friedenstruppe bis Ende 1995 verlängert.

Auch der UN-Sicherheitsrat beschloß am 13. Mai 1995 (Resolution Nr. 993), das Mandat der UN-Beobachtergruppe bis zum 12. Januar 1996 zu verlängern. Die Mission bestand zu dieser Zeit aus 135 Mitgliedern aus 23 Ländern.

Währenddessen stagnierten die Verhandlungen über den politischen Status Abchasiens und das Schicksal der georgischen Flüchtlinge, die unter der Ägide der UNO im Februar 1995 in Genf stattfanden. Die Vorstellungen über den politischen Status Abchasiens gingen weit auseinander. Abchasien bestand auf einer Konföderation zwischen zwei "gleichen" Staaten, Georgien auf abchasischer Autonomie in einem föderativen System. Noch im Februar 1995 entstand der Eindruck, daß die UNO - aus der Überlegung heraus, daß Georgien den Krieg verloren habe - das von den Abchasen bevorzugte Modell der Konföderation zwischen zwei souveränen Staaten bevorzugte (ITAR-TASS, 14.2.95).

Im Sommer 1995 plädierte dann der persönliche Vertreter des UN-Generalsekretärs, Eduard Brunner, für einen politischen Sonderstatus Abchasiens innerhalb eines geeinten Georgien (INTERFAX, 18.7.95), der auch den Vorstellungen Schewardnadses entsprach. Inzwischen haben sich - nach einer neuen Verhandlungsrunde im August 1995 in Moskau - die Positionen der Konfliktparteien weiter verhärtet. Auch innerhalb der maßgeblichen politischen Kräfte in Abchasien, Georgien und Rußland machten sich unterschiedliche Positionen bemerkbar.

In Abchasien schienen sich zunächst die Anhänger eines harten Kurses um Präsident Ardsinba durchgesetzt zu haben. Das abchasische Parlament hat im August 1995 den von Georgien und Rußland unterstützten Vorschlag eines abchasischen Sonderstatus innerhalb eines föderalen Systems Georgiens abgelehnt.

Aber auch die abchasischen "Hardliner" sind gespalten: Einige wollen den Anschluß Abchasiens an die Russische Föderation, andere ziehen eine unabhängige Republik Abchasien vor. Die abchasische Gruppierung, die bereit war, den Autonomiestatus innerhalb eines föderativen Georgien zu akzeptieren, trat in den Hintergrund.
Ardsinba versucht offenbar, zunächst die russischen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen sowie den Ausgang des Tschetschenien-Konfliktes abzuwarten. Da sich Moskau zur Zeit von Ardsinba zunehmend distanziert, könnte die abwartende Haltung Ardsinbas Abchasien möglicherweise in eine Isolation führen.

In Rußland gibt es sowohl im Parlament als auch unter den Militärs Kräfte, die den Anschluß Abchasiens an die Russische Föderation bzw. einer unabhängigen abchasischen Republik an die GUS befürworten. Die Regierungsmannschaft Präsident Jelzins hält aus verschiedenen Gründen jedoch an der territorialen Integrität Georgiens und der Autonomie Abchasiens in einem föderativen Georgien fest: Vor allem ist da das Interesse an Stabilität im Kaukasus und Anerkennung der hegemonialen Rolle Moskaus durch Georgien. Hinzu kommt der Krieg in Tschetschenien, den Rußland mit dem Hinweis auf das Völkerrechtsprinzip der territorialen Integrität rechtfertigt. Dieses Prinzip kann selbstverständlich auch Georgien in Anspruch nehmen. In diesem Zusammenhang lösten die Bemerkungen des Vorsitzenden des russischen Föderationsrates, Wladimir Schumejko, der den abchasischen Separatisten Ardsinba mit dem tschetschenischen Separatisten Dudajew verglich, heftigen Widerspruch sowohl in der Staatsduma als auch in Tatarstan aus (ITAR-TASS, 14.7.95; INTERFAX, 17.7.95).

In Georgien trat Präsident Schewardnadse für eine Verhandlungslösung ein, weshalb auch in der neuen georgischen Verfassung der Status Abchasiens zunächst ausgeklammert wurde. Der inzwischen verstorbene "Mchedrioni"-Führer Ioseliani sowie das abchasische Exilparlament befürworteten dagegen (dem Beispiel der kroatischen Armee folgend) eine militärische Lösung des Abchasien-Konflikts.

Georgiens größte Hoffnung, von Russland als souveräner, gleichberechtigter Staat anerkannt und behandelt zu werden, haben sich bisher nicht realisiert. Moskau kann sich immer noch nicht entscheiden, was für Russland am besten ist: ein starkes, stabiles und befreundetes Georgien oder ein schwaches und instabiles Georgien. Tatsache ist, dass Georgien mitten in einer für Russland strategisch hochinteressanten Region liegt:

  • Erstens, will Moskau Georgiens Nato-Ambitien und die Annäherung an den Westen unterbinden;

Gegen eine "Osterweiterung" der NATO hat sich Moskau von Anfang an gestellt. Der georgische Präsident E. Schewardnadse betont seit längerem die georgischen Bestrebungen zu einem NATO-Beitritt in den nächsten 5 Jahren. Außerdem ist Georgien die erste der ehemaligen sowjetischen Republiken, die politischen Gespräche mit der NATO begonnen hat. Die ersten Gespräche zwischen NATO und Georgien fanden ende März in Brüssel statt. Die Besprechungen in Brüssel zwischen NATO und Georgien, die beide bereits innerhalb des Programms "Partnerschaft für den Frieden" zusammenarbeiten, sind besonders wichtig für Georgien. Georgien wird an rund 200 unterschiedlichen Projekten teilnehmen, die innerhalb des Programms "Partnerschaft für den Frieden" durchgeführt werden. Das wichtigste Projekt ist die Teilnahme an dem gemeinsamen Manöver "Kooperative Partner", das im Juni 2001 in Georgien stattgefunden hat.

  • Zweitens, verläuft über Georgien der strategische Zugang zum nahen und mittleren Osten, den sich Moskau nicht durch den Westen abscheiden lassen will;
  • Drittens, geht es um sehr viel Erdöl und Erdgas aus Aserbeidschan, Kasachstan und Turkmenistan, das über Georgien nach Türkei und dann nach Westen an Russland vorbei strömen soll. Zwei Projekte zum Erdöltransport nach Westen: Baku - Supsa, und Baku-Tbilissi-Djeichan sind bereits im Endstadium und die Bauarbeiten für das Projekt, wonach Erdgas nach Europa strömen soll "Baku-Tbilissi-Ärserum" sind bereits begonnen.

Als ein Druckmittel gegenüber Georgien führte Moskau die Visapflicht für Georgier ein und umgekehrt. Moskau hat aber Abchasien und Südossetien von dieser Pflicht ausgenommen!

Die Regierung in Tbilisi hat Moskau aufgefordert, die russische Visaregelung auch auf Abchasien und Südossetien auszuweiten, was aber bis heute nicht geschah. Das georgische Parlament bereits angekündigt, die GUS in naher Zukunft zu verlassen. Bereits in der Vergangenheit hatten georgische Stellen die Ansicht vertreten, dass der einzige Grund für ein verbleiben in der GUS die Tatsache sei, dass die Bürger der GUS-Staaten kein Visum für die Reisen zwischen den GUS-Staaten benötigten. Mit der Einführung der Visaregelung für Georgien durch Russland sei dieser letzte Vorteil hinfällig geworden.

Ein Argument Moskaus für diese Visaregelung ist der permanente, jedoch völlig haltlose Vorwurf, Georgien gewähre den tschetschenischen Rebellen Unterschlupf und sei außerdem für Waffennachschub über die georgische Grenze nach Russland verantwortlich. Dies wurde mehrmals von der georgischen Regierung sowie von der Beobachtergruppen der OSZE dementiert. Die grenze zu Tschetschenien wird gut bewacht und in dem Pankisi-Tal, etwa 40 km. von der Grenze, wo 7000 Kisten leben - ein Volk mit tschetschenischer Abstammung, halten sich unter sehr schwierigen Zuständen ca. 8000 Flüchtlinge aus Tschetschenien auf. Die Georgier blieben dem alten kaukasischen Gastfreundschaftsgesetz treu und teilen mit den Flüchtlingen ihres letze Brot auf. Situation in diesem Gebiet ist sehr schwierig, Kriminalität sehr hoch, aber sie wird trotz allem von der georgischen Regierung kontrolliert.

....wird fortgesetzt


Quellen u.a:

  • Georgien : Gefahren für die Staatlichkeit / Henrik Bischof: Bonn, 1995
  • www.abkhazeti.ru



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Allgemeine Information
 
Abchasien, autonome Republik innerhalb Georgiens.
Das im Süden des Kaukasus an das Schwarze Meer grenzende Gebiet ging aus der 1921 gegründeten Abchasischen Autonomen Sozialistischen Republik hervor.
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